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Informationen zur Vorbesichtigung, Abnahme und Übergabe

Vorabnahme und Abnahme

Grundsätzlich findet nach der schriftlichen Kündigung Ihrer Wohnung eine sogenannte Vorabnahme bzw. Vorabbesichtigung statt. Hier wollen wir uns als Verwalter, aber auch die Eigentümer einen ersten Eindruck von der Wohnung bilden. Zum einen, in welchem Zustand sie ist, aber auch, ob Modernisierungen zu planen sind.
Des Weiteren besprechen Sie mit einem unserer Außendienst Mitarbeiter in diesem Termin vor Ort, ob und welche Schönheitsreparaturen aus unserer Sicht voraussichtlich erforderlich sind, um eine reibungslose Abnahme der gekündigten Wohnung zu gewährleisten. Eine finale Entscheidung erfolgt über Ihr Sachbearbeiter Team, oftmals nach Rücksprache mit den Eigentümern. Zur Bewertung dienen das damalige Übergabeprotokoll und Ihr Mietvertrag.

Über die von uns festgestellten „Mängel“ oder auszuführenden Schönheitsreparaturen informieren wir Sie dann schriftlich in der Regel innerhalb von ca. 2-3 Wochen. Oftmals müssen noch Rücksprachen mit den Eigentümern gehalten werden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns an die vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten halten. In Einzelfällen können wir mal eine Wohnung vorziehen, vorausgesetzt es gibt einen neuen liquiden Nachmieter/-in, der die Wohnung frühzeitig anmieten möchte. Die Eigentümer sind allerdings nicht verpflichtet, einen von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Es spielen diverse Faktoren bei der Auswahl eines Mieters eine Rolle.

Sollten Ihnen Schönheitsreparaturen durch uns aufgegeben worden sein, so empfehlen wir, diese gründlichst abzuarbeiten. Wir geben Ihnen keine Aufgaben, die nicht rechtlich geprüft und auf Grundlage des Mietvertrages durchsetzbar wären.
Oftmals kommt es beim Ausführen der Schönheitsreparaturen zu nicht fachgerechten Ausführungen (Streichen von Wänden und Decken, Lackieren von Holzteilen, z.B. Türen und Zargen, Reinigung der Wohnung, Verschließen der Dübellöcher), mit dem Resultat, dass Ihre Wohnung nicht abgenommen werden kann. Steht dann ein neuer Mieter zum nächsten 01. des Monats vor der Tür, so kommt es natürlich zu Problemen. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen gerne Malereifachbetriebe, die Ihnen beim Streichen und ggf. Lackieren behilflich sind.

Sollte es dennoch dazu kommen, dass Ihre Wohnung nicht abgenommen werden kann, setzen wir Ihnen eine Nachfrist um die Arbeiten in einem letzten zeitlich festgelegten Rahmen nachzuholen. Dieses lässt sich natürlich nur problemlos durchführen, wenn es keine direkte Neuvermietung gibt.
In Einzelfällen können die Malerarbeiten an eine Nachmietung übertragen werden. Informieren Sie sich hierzu gerne bei der Vorabnahme durch die Kollegen des Außendienstes.

Wir erwarten immer beim Streichen, dass die Türen, Zargen, Fußleisten, Fenster und Fensterbänke vor dem Streichen sauber abgeklebt werden. Fußböden und andere Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Einbauküchen, Badewannen, Duschen usw.) sind mit Malerfolie abzudecken.

Beim Streichen sind die Ecken mit einem Pinsel vorzustreichen, im Anschluß kann mit einer Rolle die betroffene Wand oder Decke einheitlich gestrichen werden. Fleckig gestrichene Wände und Decken werden von uns nicht akzeptiert. Alle Dübellöcher sind im Vorwege fachgerecht zu verschließen, hierbei ist darauf zu achten, dass keine großflächigen Spachtelungen oder Farbunterschiede entstehen.

Die Küchen, ggf. mit einer Einbauküche und gesamte Bäder sind gründlich zu reinigen.

Bitte entfernen Sie alle von Ihnen eingebrachten Einrichtungsgegenstände, es sei denn, sie werden privat von Ihrer Nachmietung übernommen. Halten Sie solche Absprachen gerne im Vorwege schriftlich fest und bringen eine Kopie zum Abnahme- und Übergabetermin mit.

Aus Sicherheitsgründen sind bitte alle Decken- oder Wandbrennstellen (Lampenanschlüsse / Deckenkabel) mit einer Lüsterklemme oder Baufassung zu sichern. Es dürfen auf Grund der Verletzungsgefahr durch einen Stromschlag keine offenen Kabel aus der Wand oder Decke ragen.

Bei der Abnahme fertigen wir mit Ihnen und ggf. dem Nachmieter ein Abnahme- und Übergabeprotokoll. Hier sind alle Besonderheiten und Ausstattung der Wohnung festgehalten. Auch die Stromzähler, Wasseruhren, Gaszähler und evtl. Wärmemengenzähler nehmen wir im Protokoll auf und stellen sie Ihnen am Ende zu Verfügung.

Die Vor- bzw. Nachmieter melden die Zähler bitte innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme oder Übergabe an bzw. ab.

Sollte alles in Ordnung gewesen sein und die Wohnung wurde abgenommen, so zahlen wir innerhalb von ca. 4-6 Wochen Ihre Kaution aus. Abzüglich einer kleinen Abschlagszahlung, mit der die Betriebskostenabrechnung im Folgejahr ausgeglichen werden kann. Die Differenz zu Ihrer Abschlagszahlung werden wir dann im benannten Folgejahr nach der Abrechnung ebenfalls an Sie auszahlen.


Übergabe

Haben Sie einen Mietvertrag abgeschlossen, meldet sich in der Regel unser Außendienst bei Ihnen, um einen Termin für die Übergabe zu vereinbaren. Bei nahtlosen Abnahmen und direkten Übergaben einer Wohnung muss ein gemeinsamer Termin mit uns und beiden Mietparteien gefunden und vereinbart werden.

Bei der Übergabe bringen die neuen Mieter bitte einen Beleg der vorher gezahlten Kaution und der 1. Miete mit.

Zur Übergabe wird ein Protokoll gefertigt, wo alle Zähler, Ausstattung und ggf. Mängel der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe festgehalten werden.
Sie erhalten alle Schlüssel zu Ihrer neuen Wohnung und erhalten eine kleine Einweisung zum Objekt. Ihre Stände des Stromzählers, ggf. Wasseruhren und Gaszähler erhalten Sie beim Termin und melden diese bitte zeitnah bei einem Versorger an (spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zähler).

Da es sich um ein Mietobjekt handelt, bitten wir immer um einen guten Umgang mit dem fremden Eigentum. Bitte reinigen und pflegen Sie Ihre Wohnräume regelmäßig. Fußböden, z.B. Laminat, Parkett und Vinyl Böden in Holzoptik bitte nur „Nebelfeucht“ wischen.
Bitte bohren Sie nicht in die Fensterrahmen oder Flügel, Plissees können heutzutage problemlos geklemmt oder geklebt werden.

Sollten Sie sich einen Büroraum einrichten, verwenden Sie Schutzmatten und/oder besondere Gummirollen an Bürostühlen usw., um Schäden und zu starke Abnutzung des Bodenbelages zu vermeiden. Sollten keine Außenjalousien vorhanden sein, können Sie natürlich im Bereich über Fenstern bohren, um z.B. Gardinenstangen oder ähnliches anzubringen.

Natürlich steht es ihnen frei, Farbe an die Wände zu bringen. Wichtig hierbei ist allerdings, dass sämtliche Holzteile (Türen, Zargen, Fußleisten), als auch Fenster und Fensterbänke, sowie Lichtschalter vor dem Streichen sauber abgeklebt werden. Sollte doch mal etwas daneben gehen, lässt sich normale wasserlösliche Wandfarbe (Binderfarbe) auch mit einem feuchten Tuch entfernen.

Grundsätzlich gilt für Ihre eigenen Einbauten innerhalb der Wohnung - alles was Sie rückstandslos zur späteren Abgabe der Wohnung entfernen können, ist in Ordnung.

Immer wieder gibt es Fragen zum Richtigen Lüftungs- und Heizverhalten, schauen Sie hierzu gerne ebenfalls auf unserer Startseite der Website im Bereich „Lüften & Heizen“.

Regelmäßige Schönheitsreparaturen ergeben sich aus Ihrem Mietvertrag unter §17. Auch Kleinstinstandhaltungen bis 200 € pro Jahr sind laut Mietvertrag von Ihnen zu leisten (Verbrauchsmaterial, Leuchtmittel, Filter von Dunstabzugshauben, Backbleche, Duschbrause usw.)

Weitere Themen oder Fragen können auch gerne innerhalb der Übergabe geklärt werden…