Lage
Die Wohnung liegt in zentraler Lage von Hamburg-Lokstedt.
Die Anliegerstraße zeichnet sich u.a. durch die sehr schöne nachbarschaftliche Bebauung aus.
Ihren täglichen Einkauf können Sie zu Fuß erledigen.
Supermärkte, Feinkostläden und Boutiquen zum Shoppen, unzählige Cafés, Bars und Restaurants zum Genießen - die ausgezeichnete Infrastruktur lässt bekanntlich keine Wünsche offen.
Die vielen Angebote zur individuellen Freizeitgestaltung - unter anderem auch an der nahegelegenen Alster - machen den Stadtteil zu einem der beliebtesten in Hamburg.
Die U-Bahn-Linien U1 und U3 sowie viele Buslinien erschließen das citynahe Quartier, in dem sich die meisten Wege auch bequem mit dem Rad erledigen lassen
Die Verkehrsanbindung an die Hamburger City ist durch den Metrobus optimal gewährleistet.
Ausstattung
Diese großzügig und individuell geschnittene 3,5-Zimmer Wohnung befindet im 1. Obergeschoss der Jugendstil-Villa.
Man betritt das Haus über ein gemeinsam genutztes, liebevoll restauriertes Treppenhaus.
Vom Flur der Wohnung aus betritt man die jeweiligen Zimmer, Küche, Vollbad und den Abstellraum mit Fenster.
Wohn- und Esszimmer gehen ineinander über und verfügen über einen Balkon (Ost), der zum Verweilen einlädt.
Auf der West-Seite liegen Schlafzimmer, das kleine Arbeitszimmer und die Wohnküche.
Diese ist mit einer modernen Einbauküche ausgestattet (Kühlschrank und Spülmaschine können entgeltlich übernommen werden) und lässt jedes Hobby-Koch-Herz höher schlagen...
Von der Küche aus betritt man den zweiten Balkon mit Blick ins Grüne...
Das Badezimmer ist mit einer Badewanne und Fenster ausgestattet.
Das Dach des Hauses wurde 2013 mit einer Wärmedämmung versehen und die Fenster sind isolierverglast.
Die Beizung des Hauses erfolgt zentral über eine Gastechnik.
Sonstige Angaben
Bei einem persönlichen Kennenlernen würden wir Ihnen gerne weitere Details dieser exklusiven Wohnung präsentieren.
Gerne nehmen wir mit Ihnen telefonisch Kontakt auf.
Es wird ein INDEX-Mietvertrag abgeschlossen. Somit wird vereinbart, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland bestimmt wird. Eine erste Änderung der Miete kann frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Mietvertragsbeginn vorgenommen werden.