Seit 1913
Werte erhalten – und steigern!
Hausverwaltung
Die professionelle, effiziente und nachhaltige Betreuung von Immobilien prägt seit gut 100 Jahren das Leistungsangebot der Gerstel KG. Während viele mit dem Begriff der „Immobilienverwaltung“ eher eine Art von mühseligem Verwaltungsakt assoziieren, sehen wir hier stattdessen eine große Bandbreite intelligenter Maßnahmen, die alle ganz klar wertgetrieben sind: Wir wissen, wie man Immobilien bestmöglich pflegt und verwaltet und dadurch zumindest den Wert zuverlässig erhalten, in den meisten Fällen sogar deutlich steigern kann.

Und dieses Wissen teilen wir ausgesprochen gern mit unseren Kunden. Vielleicht ist dies auch mit ein Grund, warum wir so viele langfristige Beziehungen pflegen. So ist z.B. ein Viertel der uns anvertrauten Objekte bereits seit der Gründung in unserem Bestand.
Und auch sonst sind wir ausgesprochen langfristig ausgeprägt; als Familienunternehmen in der nunmehr vierten Generation legen wir großen Wert auf die vertrauensvolle, langjährige Zusammenarbeit.
Unsere Dienstleistungen zur Hausverwaltung
Verwaltung

Mietverwaltung
Die Verwaltung von Mietobjekten zählt seit jeher zu den absoluten Kernkompetenzen unseres Unternehmens.
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WEG Verwaltung
Die Qualität einer Immobilienverwaltung lässt sich insbesondere im Bereich der WEG-Verwaltung gut ablesen.
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Gewerbliche Mietverwaltung
Die von uns betreuten Objekte haben eines gemeinsam: Sie sind weitestgehend vollvermietet.
DetailsWo finde ich aktuelle Mietwohnungen oder kann ich mich auf eine Interessentenliste setzen lassen?
Eine Interessentenliste für Mieter führen wir nicht, aber unsere Wohnungsangebote finden Sie immer aktuell auf unserer Homepage unter dem Reiter „Immobilienmakler“ oder der Startseite unter „Aktuelle Angebote“.
Welche Nachweise muss ich zur Übergabe einer Wohnung mitbringen?
Die im Mietvertrag vereinbarte Kaution (in der Regel drei Nettokaltmieten) und die erste Monatsmiete müssen nachweislich hinterlegt und überwiesen sein.
Wann erhalten wir unsere Nebenkostenabrechnung?
Sie erhalten die Abrechnung in der Regel im 2. Halbjahr eines Jahres. Nach dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter die Abrechnung ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums, d.h. bis zum 31. Dezember des Folgejahres, zuzustellen.
Welche Courtage ist bei Wohnungsvermietungen üblich?
Bei Wohnungsvermietungen aus unserem Verwaltungsbestand ist vom Mieter keine Courtage zu zahlen. Wenn wir als Makler beauftragt werden, so ist vom Auftraggeber in der Regel 2 Kaltmieten zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer als Courtage für die Neuvermietung der Wohnung zu bezahlen.
Der Beirat der WEG Roter Hahn, Hamburg - Bramfeld
Für den Beirat der WEG M. Reichwald und T.Seeger
Familie Klasen
Jan Schlichting
Dr. Floeßer und Partner und angeschlossene Immobilien-Anlage-Gesellschaften
Rechtsanwalt, Johannes Steger